Von 4.987 Studierenden-Haushalten mit Wohnbeihilfe sind nur noch 45 übrig. Die Regelung könnte verfassungswidrig sein.
Was schon im vergangenen Sommer drohte, wird nun durch offizielle Zahlen bestätigt: tausende Studierende haben durch das von SPÖ und ÖVP beschlossene Wohnunterstützungsgesetz die Wohnbeihilfe verloren.
Rückgang um 93 Prozent
Im Vergleich zur alten Wohnbeihilfe bekommt nunmehr nur noch jeder fünfzehnte Studierendenhaushalt die Wohnunterstützung. Dies zeigt eine schriftliche Anfrage der KPÖ an Landesrätin Doris Kampus (SPÖ). Die absoluten Zahlen zeichnen ein krasses Bild: Haben im Juni 2016 noch 4.987 Studierenden-Haushalte Wohnbeihilfe bezogen, so bekamen im November des Jahres nur noch 45 Haushalte Wohnunterstützung.
Zwar sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Bescheide ausgelaufen, doch selbst, wenn man die Relationen gemessen an allen beziehenden Haushalten errechnet, ergibt sich ein Rückgang von 93,3 Prozent im Bereich der Studierenden. Da davon auszugehen ist, dass im Laufe der letzten Monate immer weniger auslaufende Beihilfen unter den neuen gesetzlichen Voraussetzungen verlängert wurden, dürfte sich diese Tendenz sogar noch verschlimmern.
Einberechnung des Elterneinkommens als Problem
„Viele Studierende verlieren die Beihilfe, weil das Einkommen der Eltern jetzt gänzlich ins Haushaltseinkommen der Studierenden eingerechnet wird – unabhängig davon, ob sie im selben Haushalt wohnen oder wieviel Geld sie tatsächlich bekommen“, sagt Alexander Melinz, Mandatar des KSV in der Hochschulvertretung. Problematisch ist das vor allem in Wohngemeinschaften. „Wenn man Wohnunterstützung beziehen will, muss man sich seine Mitbewohner danach aussuchen, dass deren Eltern nicht ‚zu viel‘ verdienen“, so Melinz. Zudem wird bei der aktuellen Regelung nicht beachtet, ob eine Familie mehrere studierende Kinder hat oder ob etwa auch die Eltern in getrennten Haushalten leben. Das Elterneinkommen wird somit teilweise doppelt oder dreifach gerechnet, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, wieviel an Fixausgaben eine Familie hat.
Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
Diese dezidierte Benachteiligung von Studierenden im Wohnunterstützungsgesetz hält die KPÖ verfassungswidrig. „Sie sind die einzige Gruppe, bei der das gesamte Einkommen der Eltern herangezogen wird“, so Claudia Klimt-Weithaler. Bei volljährigen SchülerInnen oder Lehrlingen ist das etwa nicht der Fall. Die KPÖ hat deswegen gemeinsam mit den anderen beiden Oppositionsparteien im steirischen Landtag eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Familienbeihilfe nicht als Einkommen rechnen!
Ebenfalls richtet sich die KPÖ gegen die Einberechnung der Familienbeihilfe ins Einkommen. Davon sind vor allem AlleinerzieherInnen betroffen – aber auch Studierende, deren Geschwister noch Familienbeihilfe beziehen.
Eine von der KPÖ organisierte Großdemonstration im Herbst sowie zahlreiche Petitionen (u.a. von KSV, KPÖ und der ÖH) haben schon erste Erfolge gezeigt und führten zu einer ersten Nachjustierung des Gesetzes per Verordnung im Jänner. Der Widerstand soll jedoch weitergehen, Ziel bleibt der Wegfall der Einberechnung von Elterneinkommen und Familienbeihilfe.
Titelbild: Triestersiedlung II (Kulac/Wikimedia Commons; Lizenz: CC BY-SA 4.0)