SPÖ und ÖVP kürzen fleißig weiter: Bis zu 6000 Studierenden droht der Verlust der Wohnbeihilfe.
Mit Beginn der Sommerferien wurde im steirischen Landtag ein Gesetz mit erheblichen Auswirkungen durchgedrückt: SPÖ und ÖVP beschlossen eine Novellierung der Wohnbeihilfe, die in Zukunft Wohnunterstützung heißen wird.
Die bisherige Regelung erlaubte es Studierenden, bei einer entsprechenden Wohnung und Miete, beim Land Steiermark um Wohnbeihilfe anzusuchen. Von der Summe der genehmigten Wohnbeihilfe wurde je nach Anzahl der Studierenden im Haushalt eine Pauschale abgezogen. Damit ist ab jetzt Schluss.
Studis eiskalt ausgeschlossen
Mit der neuen Wohnunterstützung wird realistisch gesehen kaum mehr ein/e StudentIn Wohnunterstützung beziehen können. So niedrig wurden die erlaubten Einkommensgrenzen für Eltern und Studierende definiert. Verwirrung darüber, wie die Regelung letztendlich im Konkreten aussehen wird, herrscht nicht nur bei den Studierenden, sondern auch bei den zuständigen Beamten. Als fix gilt, dass eine/e alleine lebende/r Studierende/r gemeinsam mit ihren Eltern weniger als 2256 Euro netto pro Monat (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zur Verfügung haben muss, um Ansuchen zu können. In der Praxis sinkt dieser Wert noch, da die Unterstützung erst ab einer Höhe von 10 Euro pro Monat ausgezahlt wird. Auch die Familienbeihilfe wird in diesen Betrag eingerechnet. Gemäß der Berechnungsformel dürfte die Verdienstgrenze zudem noch erheblich sinken, wenn Studierende in einer WG leben. Dies gilt, solange die Eltern unterhaltspflichtig sind. Wie lange das im Fall Studierender genau ist, ist gesetzlich nicht definitiv festgelegt und wird im Zweifelsfall vom jeweiligen Sachbearbeiter entschieden. Ab einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro wird automatisch das Einkommen des/der Studierenden herangezogen. Zusätzlich darf das gesamte Vermögen der WG (Sparbücher, Konten, PKW etc.) nicht die Summe von 4.189 Euro überschreiten. Zum Vergleich: Landeshauptmann Schützenhöfer verdient 17.373 Euro – monatlich!
Viele offene Fragen
Zuletzt bezogen in der Steiermark rund 30.000 Menschen Wohnbeihilfen. Bis zu 6000 davon waren Studierende. Dementsprechend groß ist der Kreis derjenigen, die nunmehr leer ausgehen werden. Hinzu kommt, dass das neue Gesetz gerade im Hinblick auf Studierende und WGs weiter vieles unklar lässt.
Wohnen macht arm
Das Wohnen ist schon jetzt eine der Hauptbelastungen für das studentische Budget. Die Wohnkosten stiegen laut Studierendensozialerhebung seit 2011 um durchschnittlich 9 Prozent. In Graz kostet eine Wohnung im Einzelhaushalt durchschnittlich bereits 426 Euro, in der WG 318 Euro und im Haushalt mit PartnerIn 384 Euro. Studierende geben im Schnitt doppelt so viel von ihrem verfügbaren Budget für Wohnen aus, wie die Durchschnittsbevölkerung.
Gleichzeitig zeigt die Studierendensozialerhebung, dass viele Studierende von sozialer Isolierung betroffen sind: Ein Fünftel der Studierenden ist finanziell nicht in der Lage, einmal im Monat Verwandte oder FreundInnen zu sich nach Hause einzuladen, weitere 13 Prozent können sich Schuhe oder Bekleidung bei Bedarf nicht leisten. Ganze 6 Prozent können es sich nicht leisten, ihre Wohnung angemessen zu beheizen. Beihilfen und Einkommensgrenzen wurden hingegen seit Jahren nicht angemessen an die Inflation angepasst.