Wenn die Universitäten in der Gesellschaft tatsächlich eine Vorreiterrolle spielen, steht uns noch einiges bevor: Mit der UG-Novelle geht die Mitbestimmung baden während die Zwei-Klassenbildung sich ungebremst fortsetzt.
Der Senat, das einzige halbwegs demokratisch legitimierte und vor einigen Jahren noch wichtigstes Gremium einer Universität, hat mittlerweile nur noch die Funktion eines Feigenblatts, das den Schein einer demokratischen Mitbestimmung wahren soll. Sämtliche Entscheidungskompetenzen liegen mittlerweile in den Händen des Rektorats und des Universitätsrates. Mittlerweile kann das Rektorat sogar nach Belieben Studienplanänderungen verbieten und ist als einziges Organ für die Einrichtung und Auflassung von Studien zuständig. Die beiden genannten Entscheidungsträger entsprechen den in Konzernen üblichen Gremien eines Vorstandes und Aufsichtsrates und ermöglichen den Wirtschaftstreibenden und der Industrie den direkten Zugriff auf die Universitäten und damit auch auf deren Forschungsarbeit und -leistung. Im Universitätsrat sitzen zum Teil die Konzernbosse selber, an der Montanuni Leoben zum Beispiel der bekannte Arbeitsplatzvernichter Hannes Androsch. Die wenigen Wissenschaftler die im Unirat sitzen, dürfen nicht der jeweiligen Universität angehören und werden zu Erfüllungsgehilfen der Industriellen weil sie kaum Einblick in die tatsächlichen Probleme der jeweiligen Universität haben.
Dank dem neuen Gesetz wird es in Zukunft auch keine RektorInnen mehr gegen den Willen des Universitätsrates geben. Die Angehörigen der Universität sind zu Statisten degradiert worden, die Mitbestimmung wurde zur Farce.
Damit nicht genug, wird durch die Gesetzesnovelle die Zwei-Klassenbildung fortgeführt. Die von Wirtschaftskreisen immer wieder geforderte Elitenbildung darf nun endlich von Statten gehen. Das Verhinderungspotential der Universitätsangehörigen wurde durch den Demokratieabbau gleich prophylaktisch untergraben, damit dem Kapitalistentraum nichts mehr im Weg steht. Das Gesetz erlaubt den Studierenden nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium, dass sie in mindestens einem Masterstudium weiterstudieren dürfen. Dieses kann qualitativ so schlecht sein, wie es das Rektorat für notwendig hält, um genug Geld für seine platz beschränkten Elite-Masterstudien frei zu haben. Aber selbst beim Bachelorstudium soll schon eine Auslese stattfinden. Die Studieneingangsphasen, deren Absolvierung für das Weiterstudieren notwendig sind, waren von Anfang an als Zugangsbeschränkungen konzipiert.