Im Gegensatz zur Unterstützung von Banken und Konzernen, scheint bei der Hochschulbildung das Geld zu fehlen. Mit der Novelle des Universitätsgesetzes (UG) wird der freie Hochschulzugang über die Hintertür entsorgt.
Die von Wissenschaftsminister Hahn durchgepeitschte UG-Novelle wurde von Peter Koren, Vizegeneral der Industriellenvereinigung, als „notwendige und richtige Weiterentwicklung eines der modernsten Hochschulgesetze Europas“(1) bezeichnet.
Und wenn die Industriellenvereinigung jubelt, haben viele andere nichts zu lachen. Die neue UG-Novelle steht nicht nur für den totalen Demokratieabbau an den Hochschulen, sondern auch für die Abschaffung des „freien“ Bildungszugangs durch halbherzig versteckte Zugangsbeschränkungen.
Die in allen Bachelor- und Diplomstudien verpflichtend eingeführten Studieneingangsphasen können von den Universitäten problemlos als Zugangsbeschränkungen missbraucht werden. Die erfolgreiche Absolvierung der ein bis zwei Semester dauernden „Orientierungsphasen“ ist Voraussetzung um weiter studieren zu dürfen. Durch willkürliche Anpassung des Niveaus nach oben, haben die Unis ein Instrument unter den Studierenden beinhart auszusieben. Für die Studierenden wird das besonders problematisch, wenn die Unis sich entscheiden das Niveau in den Seminaren und Übungen anzuheben, weil damit der Verlust eines ganzen Studienjahres und somit der den Studierenden zustehenden Beihilfen verbunden ist.
Die SPÖ-Bildungssprecherin Andrea Kuntzl hat in einer Presseaussendung im Juli 2009 auch ganz freimütig ausgeplaudert, dass es bei den Studieneingangsphasen von Anfang an um Zugangsbeschränkungen ging. „Im ursprünglichen Entwurf war nur eine zulässige Wiederholung vorgesehen“(2), schreibt sie ebendort. Dass die Zugangsbeschränkungen nur in einer „light Version“ kommen, verbucht sie zynischerweise auch noch als SPÖ-Verhandlungserfolg.