Die vergangenen Tage und Wochen haben bereits die Tragweite der Auswirkungen des Coronavirus und der Corona-Maßnahmen gezeigt. Auch uns Studierende und Lehrende trifft es in verschiedenen Lebensbereichen, weshalb wir die Forderungen unserer Petition noch um einige Punkte erweitert haben. Mittlerweile kann unsere Petition mehr als 11.000 Unterschriften verzeichnen, das Ergebnis werden wir in den kommenden Tagen an das Ministerium, Hochschulen und Presse aussenden. Den Link zu unserer Petition findet ihr in den Kommentaren.

Zusätzlich zu unserer Petition richten wir folgende Forderungen an die Hochschulen und Minister Faßmann:

▶️ Rückerstattung von Semestertickets, sofern durch die Corona Maßnahmen kein Bedarf mehr besteht:

Viele Studierende können aufgrund der Corona Maßnahmen die öffentlichen Verkehrsmittel derzeit nichtmehr nutzen. Hier muss ein Modus, der die Rückerstattung des Beitrags für das Sommersemester 2020 ermöglicht, gefunden werden.

▶️ Mietbefreiung für Studentenwohnheime:

Studierende, die aufgrund der Corona-Maßnahmen ihren Wohnplatz im Heim nicht nutzen oder nutzen können müssen von der Miete befreit werden. Hier müssen vor allem die Heimvertretungen Druck aufbauen – wir unterstützen euch gerne dabei!

▶️ Kompensation des Verdienstentfalls geringfügig Arbeitender:

Fast 60% der Studierenden müssen neben dem Studium geringfügig arbeiten, um über die Runden zu kommen. Die meisten können ihrer Arbeit derzeit nicht nachkommen oder haben sie verloren. Arbeitslosengeld, Mindestsicherung und Kurzarbeit greifen hier nicht und auch der Härtefond greift nur bei „freien Dienstnehmern“ und „Neuen Selbständigen“, die über 5.500 €/ Jahr verdienen.

▶ ️Keine Nachteile für außerordentliche Zivildienstleistende und Milizsoldaten

▶️ Unbedingte und automatische Verlängerung der Studien- und Familienbeihilfe, sowie Waisenpension für alle Studierende ohne Ausnahme

▶️ Keine negativen Auswirkungen für drittstaatsangehörige Studierende insb. In Hinblick auf ihren Aufenthaltstitel:
Studierende aus Drittstaaten haben ihren Lebensmittelpunkt meist am Studienort. Der Aufenthaltstitel darf nicht durch die Corona-Maßnahmen in Frage gestellt werden.