Elke Kahr und Fred Strutzenberger im Gespräch zur Entstehung der Mietrechtsberatung an den Unis in Graz

Rotcrowd: Die KPÖ Graz hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte mit Ernst Kaltenegger und Elke Kahr den Ruf erarbeitet, immer bei konkreten Problemen – besonders im Bereich Wohnen – zu helfen. Hier an den Unis kennt man die Mietrechtsberatung, die auch seit Jahren kostenlos und unbürokratisch Service für Studierende bietet. Wie kam es zur Idee so etwas einzurichten?

Elke Kahr: Ursprünglich kam die Idee bei einem Besuch in der französischen Stadt Lille, wo die KP Frankreichs ein ‚téléphone urgence‘ einrichtete, um bei Delogierungen und anderen ernsten Schwierigkeiten zu helfen. So haben wir in Graz seit 1992 den Mieternotruf, dessen Bekanntheit mit der Zeit größer wurde. Später konnten wir gemeinsam mit dem KSV Beratungen vor Ort an den Unis anbieten, da immer mehr Studierende die Rechtssicherheit beim Thema Wohnen brauchten.

Rotcrowd: Viele Studierende leben in Wohngemeinschaften. Welchen rechtlichen und sozialen Sonderstatus haben WGs und welche Probleme ergeben sich hierbei?

Fred Strutzenberger: Bei Wohngemeinschaften kommt es rechtlich besonders darauf an, wer Hauptmieter und/oder Untermieter ist. Häufig verlangen Vermieter, dass jeder Bewohner im Hauptmietvertrag eingetragen ist, wobei alle solidarisch haften müssten. Für den Vermieter schafft diese Regelung Zahlungssicherheit. Für Mieter wäre es tatsächlich besser, einen Hauptmieter auszumachen, während der Rest untermietet. Damit wäre es leichter für die Einzelnen auszuziehen.

Rotcrowd: Es gibt ja auch Studierendenheime als gängige Wohnform, wie ist da die rechtliche Situation?

Fred: Da gilt das Mietrecht nicht, sondern das Studentenheimgesetz. Geregelt werden die Heime in der individuellen Hausordnung, die man beim Einzug mitunterschreibt. Hier gibt es auch keinen Mieterschutz im klassischen Sinn. Es werden auch immer mehr solche Heime gebaut, um eben nicht ins Mietrecht zu fallen, welches dem Mieter mehr Rechte zuspricht.

Rotcrowd: Im Laufe der Jahre haben unzählige Studierende die kostenlose Beratung telefonisch oder vor Ort genutzt. Gibt es „typische Probleme“, über die Studierende bei dir berichten?

Fred: Unabhängig vom Mietrecht kamen immer wieder Anfragen wie „Habe ich Anspruch auf Wohnbeihilfe oder nicht?“. Aber auch Instandhaltungsfragen und Fragen zu Verantwortlichkeiten: Die Heizung funktioniert schon länger nicht, was kann ich machen? Wer ist zuständig für die Reparatur des Boilers? Natürlich geht es auch um finanzielle Angelegenheiten: Ist die Miete überhaupt korrekt? Muss ich dafür bezahlen, dass mir der Mietvertrag ausgestellt wird? Wir haben eine Nachzahlung von XY, ist die Betriebskostenabrechnung in Ordnung?

Elke: Seit Jahren bemerken wir auch, dass Studierende immer häufiger neben der Uni arbeiten müssen, oft auch deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze. Das würde auch die Tendenz erklären, dass immer mehr Wohngemeinschaften entstehen, da die Preise am privaten Wohnungsmarkt für Einzelpersonen nicht leistbar sind. Besonders nachdem die SPÖ/ÖVP Landesregierung die Wohnbeihilfe durch die neue Wohnunterstützungersetzte, die nachweislich Studierende benachteiligt. Somit fiel auch diese wichtige Beihilfe weg. Zwar konnten wir einige Verbesserungen erkämpfen, doch weigert sich SPÖ Soziallandesrätin Kampus bis heute die Schlechterstellung Studierender zurückzunehmen.

Rotcrowd: Welchen Rat könnt ihr Studierenden mitgeben?

Fred: Bevor man etwas unterschreibt, sollte man sich vorher damit auseinandersetzen. Sprich, wie sieht es rechtlich aus. Wenn man schon unterschrieben hat, ist oft schwierig wieder rauszukommen. Deshalb ist es besser sich zu erkundigen, bevor man ein Rechtsgeschäft eingeht.

Elke: Was Studierende häufig nicht sehen, ist, dass es sich bei einer Miete um ein Rechtsgeschäft auf Augenhöhe handelt. Beide haben Rechte und Pflichten. Der Mieter zahlt Geld für eine Dienstleistung, die der Vermieter gewährleisten muss. Und dieser darf natürlich nicht machen, was er will, nur weil die Wohnung sein Eigentum ist.