Studierende sind durch ein mangelhaftes staatliches Beihilfensystem und/oder (doppelte) Studiengebühren oft gezwungen nebenher zu arbeiten und leben trotzdem zum Großteil unter der Armutsgrenze. Sie sind zu 60 % auch während des Semesters berufstätig und in atypischen Arbeitsverhältnissen, die oft von niedrigen Löhnen und prekären Lebensverhältnissen begleitet sind, deutlich überrepräsentiert. Diese Dienstverhältnisse sind öfter in gewerkschaftlich schlecht organisierten Bereichen anzutreffen und dienen dazu die Arbeit zu verdichten (Teilzeit), die Lohn“kosten“ zu reduzieren (freier Dienstvertrag und geringfügige Beschäftigung) sowie auch zur Abwälzung des Risikos der Nicht-Leistungserbringung auf den (zumeist) vom Auftraggeber materiell abhängigen Werkvertragsnehmer. Sie wurden erst durch gesetzliche Änderungen ermöglicht, die im Kontext des Gegenangriffs der KapitalistInnenklasse auf die Lohnabhängigen gesehen werden können. Wie sehr es um die Verbilligung der Ware Arbeitskraft geht, sieht man u. a. daran, dass punktuelle Verbesserungen bei den freien DienstnehmerInnen zu einem Rückgang dieser Vertragsform geführt haben.

Doch gerade in diesem Bereich gibt es noch viel zu tun. Momentan sind freie Dienstverträge von kollektivvertraglichen Normen ausgenommen. Damit gibt es keinen Anspruch auf eine Mindestentlohnung, auf ein 13. und 14. Monatsgehalt und auf bezahlten Urlaub (neben der eingeschränkten Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle). In jüngerer Vergangenheit hat sich auch hier schon etwas bewegt. Gleiche Tätigkeiten wurden in manchen Bundesländern bereits in Normalarbeitsverhältnisse überführt und unterliegen einem Kollektivvertrag (wobei sich bei weitem nicht alle Unternehmen daran halten), in anderen noch nicht. Hier braucht es die Aktivität der Lohnabhängigen, die fernab von den partikularen Interessen der „großen“ Politik um ihre eigenen Anliegen kämpfen.

Werktätige Studierende und andere atypisch Beschäftigte dürfen nicht als LohndrückerInnen eingesetzt werden können!

KOMintern fordert einen flächendeckenden, kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.700,- Euro (brutto, bei Vollzeit, aliquot bei Teilzeit) und die vollständige arbeitsrechtliche Gleichstellung von freien Dienstverträgen!

Schluss mit Scheinpraktika zu Hungerlöhnen!

Ausbau des staatlichen Stipendiensystems und Abschaffung der Studiengebühren!

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