Traunstein/Luxemburg

Im Streit über die Blockade kubanischer Waren in Deutschland durch den Online-Bezahldienst Paypal ist vor dem Landgericht im bayrischen Traunstein ein Vergleich erzielt worden. Das erfuhr amerika21.de exklusiv aus Juristenkreisen. Dem Vergleichsurteil zufolge verpflichtet sich der Onlinebezahldienst mit Sitz in Luxemburg die Sperre des Paypal-Kontos des Onlinehändlers bardealer.de wieder aufzuheben. Der Händler vertreibt in Deutschland Waren aus Kuba. Im Gegenzug hat sich die Betreiberfirma von bardealer.de, DTS&W GmbH, verpflichtet, Waren aus Kuba über andere Wege abzurechnen. Dabei geht es vor allem um Spirituosen und Tabakwaren.

Quelle: Redcuba