1. Provisionen

Mit 1. September 2010 wurde die Höchstprovision für Wohnungen endlich auf zwei Bruttomonatsmieten (BMM) gesenkt.
Dies hielt das Immobilienbüro Dr. X jedenfalls nicht davon ab, zumindest in einem Fall weiterhin drei BMM zu kassieren. Große Vorsicht ist geboten, wenn Makler Provisionen „kulanterweise“ reduzieren. Nicht selten passiert das in Fällen, in denen nämlich überhaupt keine Provision verlangt werden darf. Speziell dann, wenn der Makler auch Verwalter oder gar Eigentümer des Hauses/der Wohnung ist, sollte man sich die Bezahlung der Provision unbedingt bestätigen lassen und danach eine Beratungsstelle aufsuchen. Rückforderungsansprüche verjähren erst nach drei Jahren.

2. Gebühren

Was haben „Zinszettelgebühren“, „Pauschalen“ für das Ausfüllen von Meldezetteln, Wohnbeihilfenformularen, etc und Vertragserrichtungsgebühren gemeinsam? Sie dürfen von Mietern grundsätzlich nicht verlangt werden.
Maklern/Verwaltern werden diese Leistungen bereits durch das vom Mieter im Rahmen der Betriebskosten zu entrichtende Verwaltungsentgelt abgegolten. Den Vogel schoss eine Grazer Hausverwaltung ab, die ihren Mietern eine „Gebühr für Mühewaltung“(!) in Rechnung stellte…

3. Kaution

Ausmalen, Endreinigungen, und andere Tricks, möglichst viel von der Kaution einzubehalten.
Wohnungen müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses im Regelfall nicht mehr ausgemalt werden, sofern die Wände nicht stark verschmutzt sind oder die Wohnung vom Mieter in einer unüblichen Farbe wie z.B. schwarz ausgemalt wurde. Wurde die Wohnung vom Mieter ordnungsgemäß und besenrein zurückgegeben, kann der Vermieter so viele Endreinigungen durchführen lassen, wie er will, er muss sie allerdings auch alle selbst bezahlen und darf deren Kosten
nicht von der Kaution abziehen.
Tipp: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, vereinbaren Sie den Übergabetermin nicht unbedingt in den allerletzten Tagen der Kündigungsfrist.
Sollten nämlich dabei noch Mängel festgestellt werden, haben Sie noch Zeit, diese selbst zu beheben. Andernfalls müssten Sie unter Umständen einen weiteren Monat Miete bezahlen oder sich die Kosten der Mängelbehebung von der Kaution abziehen lassen. Ein Mitarbeiter eines Grazer Immobilienbüros, der den Wohnungsübergabetermin bis nach Ende der Kündigungsfrist immer wieder verschob, verzichtete „kulanterweise“ auf die Bezahlung einer weiteren Miete, wollte dafür vom Mieter aber Spesen für seinen Zeitaufwand für die Wohnungsübergabe kassieren.

Dankend übernommen aus dem Grazer Stadtblatt. Zeitung der KPÖ Graz