Viele Studienrichtungen verlangen es, dass die Studierenden ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen der Hochschulausbildung machen, dazu etwa im Medizinstudium, Lehramtsstudium und allen Lehrgängen auf den Fachhochschulen. Eine große Anzahl an Studierenden entscheidet sich dafür, auch freiwillige Praktika zu absolvieren. Dabei verrichten viele unterbezahlte oder gar unbezahlte Arbeiten, welche oftmals nichts mit ihrer eigentlichen Ausbildung an der Hochschule zu tun haben. Der Grund für dieses Phänomen ist vor allem der hohe Druck auf dem Arbeitsmarkt. Es wird erwartet, dass Studierende nach der Ausbildung bereits einen guten Lebenslauf vorweisen und schon eine bestimmte Arbeitserfahrung mitbringen können. Außerdem haben viele Studierende die Erwartung, durch das Praktikum in die Arbeitswelt integriert zu sein und sich somit nach dem Studium ihre Chancen auf eine fixe Anstellung zu erhöhen.

In der Theorie haben Praktika den Sinn, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, theoretisch gelerntes in die Praxis umzusetzen und dadurch mehr Wissen erlangen zu können. Außerdem sollen die jungen Menschen durch die Praktika wichtige Einblicke in die Berufswelt bekommen, welche sie bei ihrer Ausbildung an den Hochschulen ansonsten nicht erhalten würden.

Die Realität sieht dennoch ganz anders aus. In vielen Praktika, egal ob Pflichtpraktika oder freiwillige, werden von den Studierenden eben keine Aufgaben erwartet, die in ihrem Ausbildungsfeld liegen. Somit werden PraktikantInnen von ihren ArbeitgeberInnen oftmals für Tätigkeiten wie Kaffeekochen oder Aufräumen ausgenutzt- was natürlich weder der Erweiterung von Wissen, noch dem Anwenden von bereits gelerntem, dient.

All dies geschieht meistens bei Unterbezahlung- die Hälfte der PraktikantInnen werden jedoch auch gar nicht entlohnt, da Pflichtpraktika (also jene, die im Rahmen des Studiums/Ausbildung verpflichtend sind) gesetzlich nicht entlohnt werden müssen. Weiters werden häufig junge Menschen im Rahmen eines Volontariats* ausgenommen und verrichten tatsächliche Arbeit, obwohl Volontariate rechtlich gesehen nur einem „Hineinschnuppern“ in den Betrieb entsprechen und daher nicht entschädigt werden müssen.
Findet das Praktikum weder im Rahmen der Ausbildung statt, noch handelt es sich um ein Volontariat, ist Bezahlung und Arbeitsbedingungen eindeutig bestimmt, nämlich durch den Kollektivvertrag (Stichwort „Ferialjob“). Es ist also nichts weiteres als ein befristeter Vertrag. Um von Unternehmensseite Geld zu sparen, wird diesem oft aus dem Weg gegangen, in dem man die jungen Menschen auf Werksvertrags- oder Honorarbasis anstellt.

Durch die fehlende Bezahlung werden den betroffenen Studierenden dadurch auch die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten – 63% der PflichtpraktikantInnen und 43% der ‚freiwilligen‘ sind daher während ihres Praktikums nicht sozialversichert. [1]


Anstatt die Möglichkeit für das Erlernen von wichtigen Fähigkeiten durch praktische Arbeit in einem Betrieb nutzen zu können, bekommen die PraktikantInnen in vielen Fällen schon früh das Machtgefälle zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu spüren.

Ein weiteres Problem, welches aus der Unterbezahlung resultiert, ist, dass die Praktika für Studierende enorme Kosten aufwerfen. Diejenigen Studierenden, deren Eltern wenig Geld zur Verfügung haben, müssen sich das Praktikum oft selbst finanzieren und zusätzliche, bezahlte Jobs neben dem Studium annehmen (84% der Studierenden arbeiten zumindest geringfügig [2]). Somit haben Kinder von Besserverdienern mehr Chancen, dem Druck auf dem Arbeitsmarkt standzuhalten, da sie ihren Lebenslauf mit mehreren (freiwilligen) Praktika aufbessern können, ohne finanziell darunter leiden zu müssen.

Dies stärkt die soziale Ungleichheit zwischen den Studierenden ein weiteres Mal und wirkt fördernd auf die Elite am Campus.

Somit ist es sehr wichtig, sich für die Rechte von PraktikantInnen einzusetzen. Diese beginnen mit einerseits mit der Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts und gehen weiter zur Erkämpfung von verpflichtender und (kollektivvertraglich gedeckter) Entlohnung auch für Pflichtpraktika. Weiters sollte in den Fokus von Pflicht- aber auch freiwilligen Praktika, primär die Bildungs- und Lehraufgabe gestellt werden, was sich in den Aufgabenbereichen der PraktikantInnen widerspiegeln sollte. Die Studierenden sollten einen Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten und sich mit ihrem möglichen (zukünftigen) Arbeitsbereich vertraut machen können.

Quellen:

[1] https://kontrast.at/der-praktika-schmaeh-arbeiten-in-der-unbezahlten-dauerschleife/

[2] https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_1.1.a/1403742342445/berufsleben/berufseinstieg-jobwechsel/oeh/gpa-djp-umfrage-beweist-studieren-ist-ohne-arbeit-kaum-leistbar?d=Touch

weitere Quellen:

FORBA Studie „Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich –
Empirische Analyse von Praktika sowie der Situation von
Praktikanten/Praktikantinnen“ 2011;
http://www.forba.at/data/downloads/file/659-FB-04-2011_Praktika.pdf

* „Ein Volontariat ist KEIN Arbeitsverhältnis. Bei einem Volontariat sollen wie bei einem Pflichtpraktikum ebenfalls fachbezogene Kenntnisse vermittelt werden.
Ein typischer Volontär/ eine typische Volotärin darf mit Erlaubnis des Betriebsinhabers die Betriebseinrichtungen kennenlernen und sich gewisse Fertigkeiten aneignen. Es besteht aber weder eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung noch ein Entgeltanspruch (fallweise wird allerdings ein “Taschengeld” bezahlt). Dass heißt, der/die Volontär/-in ist an keine Arbeitszeiten gebunden, es besteht kein Weisungsrecht des Betriebsinhabers und keine Eingliederung in den Betrieb.
(Quelle: https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/arbeitenindenferien/Volontariat.html)