Mittels dem Vertrag von Lissabon nimmt sich die Europäische Union das Recht, Kriege nach eigenem Gutdünken vom Zaun zu brechen. Auch Österreich könnte sich im Fall des Falles beteiligen. Für den KSV ist das in keinster Weise mit der Neutralität vereinbar, weshalb er sich dafür einsetzt alle Mittel auszuschöpfen um die Implementierung des Vertrages aufzuhalten.

Wir veröffentlichen dazu die Rede von Sebastian Wisiak auf der Sitzung der ÖH-Bundesvertretung am 26.3. in Salzburg:

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit Erstaunen habe ich im Protokoll des bildungspolitischen Ausschusses gelesen, dass sich die Mandatarinnen und Mandatare einig sind, dass eine Stellungnahme zur Verfassungsänderung im Rahmen der Lissabon Begleitnovelle seitens der ÖH nicht notwendig sei. Einig waren sich da die Vertreterinnen und Vertreter der Aktionsgemeinschaft (AG), der Fachschaftslisten (FLÖ) und der Fraktion engagierter Studierender (FEST) ebenso, wie die sich explizit zum allgemeinpolitischen Mandat bekennenden Fraktionen GRAS und VSSTÖ. Während es mich bei der erstgenannten Gruppe eher weniger verwundert, stelle ich mir schon die Frage, wozu sich GRAS und VSSTÖ zum allgemeinpolitischen Mandat bekennen, wenn sie in dieser Frage keine Stellung beziehen wollen. Liegt es daran, dass sie das allgemeinpolitische Mandat nur als Rechtfertigung für ihre Klientelpolitik heranziehen wollen, oder daran, dass sie sich gar nicht durchgelesen haben, worum es bei dieser Verfassungsänderung geht? Oder liegt es daran, dass ihnen die österreichische Neutralität komplett egal ist?
Schauen wir uns einmal an, was unsere geschätzten Mandatarinnen und Mandatare Gina Waibel, Christoph Köppelmayr, Stefanie Grubich, Samir al Mobayyed, Stefan Kilga, Stefan Konrad, Manfred Menhart, Eva Schmalhart und Norbert Piberger nicht für Wert befinden kommentiert zu werden:

Es geht um ein Bundesverfassungsgesetz¹, mit dem zur Durchführung des Vertrages von Lissabon das Bundesverfassungsgesetz geändert werden soll.

Es handelt sich zum Großteil um Anpassungen bei Entsendungen und Entscheidungsfindungen, die durch die veränderte Struktur der Europäischen Union nach der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon bedingt sind. Darüber hinaus wird aber auch die Teilnahme Österreichs an EU-Militärmissionen im Ausland ermöglicht, was einem klaren Bruch des Staatsvertrages gleichkommt, der die immer währende Neutralität Österreichs festschreibt. Aber genug meiner Worte vorerst, lassen wir die vorgeschlagene Verfassungsänderung für sich selbst sprechen:

Der neu hinzugefügte Artikel 23j besagt in Absatz 1: „Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon² mit. Dies schließt die Aufgaben gemäß Artikel 43 Absatz 1 dieses Vertrages sowie Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden.“

Bevor ich auf oben genannten Artikel 43 des Vertrages über die Europäische Union eingehe, will ich aus Artikel 42 Absatz 1 zitieren, um den Mandatarinnen und Mandataren allzu häufige Sprünge in den Ausführungen zu ersparen: „Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit.“ Nun zu dem in der Novelle genannten Artikel 43 Absatz 1: „Die in Artikel 42 Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens, sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zu Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“

Wir alle wissen, wie schwammig der Terrorismusbegriff gehandhabt wird, wie leichtfertig er als Rechtfertigung für Kriege und Verbrechen verwendet wird. Und wir alle können uns vorstellen wie sinnvoll Kampfeinsätze im Rahmen Frieden schaffender Maßnahmen sind. Da brauchen wir keine Stellungnahme liebe Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinpolitischen Mandats?

Weiter: Artikel 23j Absatz 3: Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Artikel 42 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben.“

Das Stimmrecht bei Beschlüssen über Kampfeinsätze ist im Einvernehmen zwischen Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben. Merkt ihr, liebe Verfechterinnen und Verfechter des allgemeinpolitischen Mandats, woher hier der Wind pfeift? Nein, es ist nicht, dass der Entwurf zur Verfassungsänderung nicht gegendert ist! Neben der Kriegsermächtigung im Verbund mit Deutschland und anderen europäischen Mächten will unsere Regierung mit einer Beschlussfassung einer solchen nicht einmal das Parlament behelligen!
Wahrlich, wir müssten euch eigentlich dankbar sein, weil ihr mit eurem Unwillen derartiges zu kommentieren vor den Augen aller Studierenden entblößt wie viel euer Gefasel vom allgemeinpolitischen Mandat wert ist!

Ein darauf eingebrachter Antrag des KSV die Implementierung des Vertrages von Lissabon mittels einer Verfassungsklage aufzuhalten wurde von den pseudolinken Fraktionen kommentarlos niedergestimmt. Nur drei Mandatare der Bundesvertretung stimmten für den Antrag: Sebastian Wisiak, Christoph Haindl und Philipp Schrangl.

(1) www.parlament.gv.at (PDF)

(2) eur-lex.europa.eu (PDF)