Seit mehr als zwei Jahrzehnten folgt, getrieben von der FPÖ unter Führung von SPÖ und ÖVP, für MigrantInnen eine Verschlechterung der nächsten. Auch Studierende aus Drittstaaten geraten durch die herrschende Politik immer weiter unter Druck.
Die erste Hürde um sich als ausländischer Studierender aus einem Drittstaat (von außerhalb der EU bzw. dem EWR) in Österreich weiterzubilden, ist die Erlangung einer gültigen Aufenthaltsbewilligung. Meist geschieht dies über den Aufenthaltstitel „Studierender“.
Ausländische Studierende müssen hierzu unter anderem nachweisen, dass sie eine Unterkunft in Österreich haben und dass sie für die Dauer des Aufenthaltes über genügend Unterhaltsmittel verfügen. In der Regel bedeutet das, für ein Jahr nachweisen zu müssen, dass ausreichend Geld vorhanden ist. Für über 24-Jährige liegt dieser Betrag, abhängig von den Wohnkosten, bei mindestens 857,73 Euro im Monat, für jüngere StudentInnen bei 473,30 Euro.
Das Erklimmen der finanziellen Hürde garantiert jedoch keinen dauerhaften Aufenthalt. Ein Zugang zum österreichischen Beihilfesystem, also etwa zu Familien- oder Studienbeihilfe, ist in den allermeisten Fällen überdies nicht gegeben. Die Prozedur der Antragstellung wiederholt sich jährlich. Zudem muss bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ein Leistungsnachweis über 16 ECTS aus dem letzten Studienjahr erbracht werden, um im Land bleiben zu dürfen.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Auch österreichische Studierende kennen finanzielle Probleme, weil die Studien- und Familienbeihilfe jahrzehntelang nicht an die volle Inflationsrate angepasst wurden und so massiv an Wert verloren haben. Immer öfter wird es daher notwendig neben dem Studium zu arbeiten beziehungsweise noch mehr zu arbeiten.
Dabei können sich jene, die sich mit legaler Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen „dürfen“, noch glücklich schätzen. Der Aufenthaltstitel „Studierender“ erlaubt im Bachelorstudium maximal 10 Wochenstunden legale Erwerbsarbeit. Der potenzielle Arbeitgeber muss den Antrag auf eine Beschäftigungsbewilligung mindestens sechs Wochen vor Arbeitsbeginn stellen. Hürden, die es verunmöglichen sich auf legalem Weg sein Studium in Österreich selbst zu finanzieren. Schwarzarbeit und noch stärkere Ausbeutung, als dies bei vielen Studentenjobs ohnehin der Fall ist, werden so Tür und Tor geöffnet.
Studiengebühren erhöht
Als ob all dies noch nicht genug wäre, trat im letzten Jahr unter einer SPÖ-geführten Bundesregierung eine gesetzliche Regelung in Kraft, die für viele ausländische Studierende aus Drittstaaten doppelte Studiengebühren vorschreibt. StudentInnen, die ohnehin schon oft nicht wissen, wie sie finanziell über die Runden kommen können, müssen nun auch noch 726,72 Euro Studiengebühr pro Semester bezahlen.
Laut Parlamentshomepage zeigte sich die SPÖ Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl zur Wiedereinführung der gesetzlichen Studiengebühren „erfreut über die Herstellung von Rechtssicherheit an den Universitäten“. Zynismus pur, der offensichtlich sogar einigen Unis zu weit ging, die nun unter bestimmten Umständen für einige Herkunftsländer die Studiengebühren aus eigenen Mitteln rückerstatten.
Dass es bei derartigen Umständen jedenfalls vermehrt zu psychischen Problemen und Existenzängsten unter StudentInnen kommt, kann wohl kaum verwundern.
Ein klitzekleiner Lichtblick
Bisher hatten ausländische Studierende aus Drittstaaten bei ÖH-Wahlen kein passives Wahlrecht, konnten also nicht einmal kandidieren und waren damit von der Vertretung ihrer Interessen in den Gremien der ÖH ausgeschlossen. Dies wurde nun geändert: Bei der nächsten Wahl im Jahr 2015 dürfen Studierende unabhängig von ihrer geografischen Herkunft antreten.