Eine langjährige Forderung des KSV ist die nach einer Reformierung der Wahlordnung. Studierende aus nicht EU-Ländern sind nämlich bis heute nicht berechtigt, für Universitäts- oder Studienvertretungen zu kandidieren. Ein Erfahrungsbericht.

Mein Name ist Mario Radman. Ich bin 19 Jahre alt und lebe seit 19 Jahren in Österreich. “Seltsame Aussage”, werdet ihr euch nun denken. Für mich nicht. Ich bin nämlich Ausländer.

Vor über 20 Jahren sind meine Eltern nach Österreich gekommen, wo ich auch geboren wurde. Mehr als 20 Jahre lang haben meine Eltern steuern gezahlt, 12 Jahre bin ich hier zur Schule gegangen und studiere nun an der TU Graz Chemie im Bachelor. Bei meiner Inskription hat man mir gesagt, ich bin den österreichischen Studierenden vollkommen gleichgestellt und muss keine Studiengebühren zahlen. Da ich aber auch ein Mensch bin, der gerne für seine Rechte und die der anderen eintritt, wollte ich bei den kommenden ÖH-Wahlen kandidieren. Ich bin ja den österreichischen Studierenden gleichgestellt, oder?

Irrtum! Als Ausländer besitzt man zwar das aktive Wahlrecht für die ÖH, aber nicht das passive. Das bedeutet, man darf zwar seine ÖH wählen, aber nicht selber kandidieren. Die einzige Ausnahme sind EWR-Bürger.

Ich darf zwar nicht wählen, was jedoch die Studienbeträge angeht bin ich den ÖsterreicherInnen gleichgestellt. Es geht aber noch krasser: Ausländische Studierende aus nicht EU-Ländern, welche hier weder geboren wurden noch durch andere Regelungen Österreichern “gleichgestellt” sind, sind verpflichtet (unabhängig ob sie in Mindeststudienzeit studieren oder nicht) in jedem Semester Studiengebühren zu entrichten – und zwar doppelt so hohe, nämlich 726 Euro pro Semester bzw. 1452 Euro jährlich (sollten übrigens “gleichgestellte” Nicht-EU-Bürger aus ihrer studienbeitragsfreien Zeit fallen, so müssen sie ebenfalls den doppelten Betrag zahlen). Und doch wird ihnen das Recht verwehrt für die österreichische HochschülerInnenschaft kandidieren zu dürfen.

Bereits seit 13 Jahren versprechen SPÖ und ÖVP (und ihre studentischen Organisationen VSSTÖ und Aktionsgemeinschaft), an diesem Problem etwas zu ändern. Geblieben ist es bei leeren Versprechungen. Selbst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2003, welches die Kandidaturmöglichkeit für Drittstaatenangehörige bei den Arbeiterkammerwahlen ermöglichte, änderte nichts daran. Damals hieß es, dieses Urteil sei wegweisend – insbesondere für die ÖH-Wahlordnung.

Wie ernst es die Politik damit nimmt, ihre Versprechungen gegenüber „Nicht-ÖstereicherInnen“ zu halten, wird hierbei deutlich. Anstatt dass SPÖ und ÖVP das Wahlrecht ändern, unterstützen sie stumm die FPÖ, die als einzige Partei im Nationalrat für einen beibehalten dieser Regelung ist. Ähnlich VSSTÖ und AG: Vor jeder Wahl geben diese neue Versprechungen, versuchen jedoch nicht ernsthaft auf ihre Mutterparteien einzuwirken.

Während man also von ausländischen Studierenden verlangt, unabhängig vom Studienerfolg die doppelten Studiengebühren zu zahlen, wird ihnen die Möglichkeit verwehrt, für die ÖH zu kandidieren und so für ihre Rechte an den Universitäten zu kämpfen. Ob hier die Angst vor dem Fremden oder gar verborgener Rassismus Hemmschwellen für eine Reformierung des Wahlrechtes darstellen, sei dahingestellt.

Eines ist jedoch sicher: Es ist eine Frechheit, einem Gebühren sowie bürokratische Hürden beim Studium in den Weg zu stellen und zu verlangen sich zu integrieren, gleichzeitig aber einem eine der wichtigsten Möglichkeiten der Selbstbestimmung im studentischen Bereich zu nehmen: Nämlich das Recht für seine eigene Vertretung zu kandidieren.