Corona ist eine Ausnahmesituation in der viele Studierende nicht mehr wissen wohin sie sich wenden können. Kein Wunder, wenn selbst die Bundesregierung im Stundentakt die Gesetzeslage ändert.
Aber wie schaut es nun konkret aus mit Rückerstattung der Studienkarte oder der USI-Kurs-Gebühren? Wie funktioniert die Kurzarbeit? Und kann ich mich für das Semester beurlauben lassen? Alle Infos bekommst du hier!

ACHTUNG: Dieser Artikel betrifft in vielen Fällen ausschließlich Studierende aus Graz! Manche Punkte gelten aber bundesweit! Alle Infos sind aufgrund häufig wechselnder Informationslage und schwieriger Situation leider ohne Gewähr.

Solltest du Fragen haben die hier nicht beantwortet werden, kannst du dich jederzeit an uns via Mail an graz@comunista.at wenden. Neben Wohnrechtsjuristen und Experten in Sachen Arbeitsrecht kennen wir uns auch mit dem Beihilfenrecht aus und können dir weiterhelfen.

Studiengebühren

Die Studiengebühren werden nicht generell zurückerstattet! Das aktuelle Semester zählt aber als neutrales Semester. Würdest du eigentlich ab dem nächstem Semester Studiengebühren zahlen, bist du wegen diesem neutralen Semester davon befreit. Musst du bereits Studiengebühren zahlen, bringt die das neutrale Semester aber nichts. In diesem Fall kannst du aber von der Verlängerung der Nachfrist (z.B. Beurlaubung) profitieren.

Verlängerung der Nachfrist

Das Ministerium hat die Nachfrist für das Sommersemester 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Demnach ist die Meldung der Fortsetzung des Studiums für das Sommersemester 2020 (Einzahlung des ÖH-Beitrags und gegebenenfalls Studienbeitrags), die Zulassung zu Studien in der Nachfrist und das Stellen von Beurlaubungsanträgen bis zum 30. Juni 2020 möglich. Wird ein Studium bzw. ein Studienabschnitt bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen, ist für das Sommersemester kein Studienbeitrag zu entrichten.

Aufgrund eines Ministeriumserlasses sind Gründe die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen ein Beurlaubungsgrund. Alle Prüfungen die du bis zur Beurlaubung abgelegt hast, bleiben dir erhalten. ABER: Du kannst, wenn die Beurlaubung genehmigt wurde, keine weiteren Prüfungen mehr in diesem Semester ablegen! Im Falle einer Beurlaubung kannst du die Studiengebühren zurückfordern. Der ÖH Beitrag muss aber trotzdem zwingend bis zum 30. Juni eingezahlt werden, ansonsten wirst du exmatrikuliert!

Corona – Sozialfond

Studierende, die durch die Krise mit finanziellen Engpässen zu kämpfen haben, können in speziellen Fällen durch den Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler*innenschaft unterstützt werden. Informationen dazu gibt es auf der Website der ÖH: www.oeh.ac.at/corona-haertefonds.

Studienbeihilfe und Familienbeihilfe

Beziehst du bereits Studienbeihilfe, verlängert sich deine Anspruchsberechtigung für die Beihilfe um ein Semester (= ein zusätzliches Toleranzsemester). Beziehst du noch keine oder nicht mehr Studienbeihilfe bzw. bei Auslandsbeihilfe und Mobilitätsstipendien ist die Lage aber etwas komplizierter. Hierzu kannst du dich entweder an uns via Mail an graz@kjoe.at melden oder hier vieles nachlesen: https://www.stipendium.at/service/faq-haeufige-fragen/

Ähnliches gilt bei der Familienbeihilfe. Es wurde auch angekündigt, dass die Altersobergrenze von 24 Jahres um ein halbes bis ganzes Jahr erhöht wird. Diese Ankündigung konnte aber bisher nicht bestätigt werden und sollte mit Vorsicht genossen werden!

Müsste man im Wintersemester einen Studienerfolgsnachweis für die Studienbeihilfe erbringen, hat man dafür nun ein zusätzliches Semester Zeit. Die Menge an ECTS/SWS bleibt aber dafür unverändert.

Nach derzeitigem Stand vermuten wir, dass man auch für die Leistungsnachweis bei der Familienbeihilfe ein zusätzliches Semester Zeit hat. Das ist aber nicht 100%-ig sicher, da es keine entsprechende Verordnung dazu gibt, sondern wir es nur aus den bisherigen Gesetzen herauslesen können (dementsprechend ist das, wie alles hier, ohne Gewähr).

ACHTUNG: Wir raten davon ab, im Sommersemester “Urlaub” zu machen, obwohl Kurse möglich wären. Nur eine überwiegende Behinderung am Studium als Folge der COVID-19-bedingten Einschränkungen des Hochschulbetriebs, führt zu dazu, dass man den Anspruch auf Studienbeihilfe und Familienbeihilfe nicht verliert. Wenn die überwiegende Behinderung am Studium die Folge von anderen Umständen ist kann zu einer Rückzahlungsforderung bekommen.

Weitere Infos zur Studienbeihilfe findests du hier: https://www.oeh.ac.at/faq/studienfoerderung-waehrend-corona
Weitere Infos zur Familienbeihilfe findest du hier: https://www.oeh.ac.at/faq/familienbeihilfe-waehrend-corona

USI-Kurse

Wie wahrscheinlich schon bekannt, müssen alle USI-Kurse für das Sommersemester abgesagt werden. Dein USI-Kurs wird automatisch ins Wintersemester übertragen.

Wenn du den Kurs stornieren möchtest, musst du die Excel-Liste von der USI-Homepage downloaden, ausfüllen und ans USI zurückschicken. Dann bekommst du den vollen Betrag retourniert.

ACHTUNG: Die Frist dafür läuft am 15. Juni aus. Das heißt, du musst das jetzt noch schnell machen!
Hier geht es zur Seite vom USI-Graz, wo du alle Infos dazu findest: https://sportinstitut.uni-graz.at/de/neuigkeiten/detail/article/keine-kurse-am-3005-und-01062019/

Jahreskarte Graz

Die ermäßigte Jahreskarte für Graz kann leider nicht retourniert werden. Stadt und Holding bieten bestehenden Jahres- und Halbjahreskartenbesitzern aber eine 10 % Ermäßigung beim nächsten Kauf. Alle Infos gibt es hier!

TOP-Ticket

Auch beim TOP-Ticket ist eine retournierung leider nicht möglich. Aber auch hier gibt es für das nächste Semester ein Ermäßigung von 10%.

Arbeitsleben und Corona

Hast du Probleme mit deinem Arbeitgeber? Bist du in Kurzarbeit? Oder hast du sonstige Fragen und Anliegen?
Hier findest du auf fast alle Fragen eine Antwort: https://jobundcorona.at

Hast du sonstige Fragen, Probleme oder Anliegen, kannst du dich gerne jederzeit via Mail an unsere KollegInnen vom GLB-Steiermark unter glb@glb-kpoe.at wenden.