Von Werner Pirker

Der EU-Reformvertrag ist durch. Durch die Hintertür wurde wieder hereingeschmuggelt, was bereits hinausgeworfen worden war. Die Bürger Frankreichs und der Niederlande hatten der Annahme der europäischen Verfassung die Zustimmung verweigert. Über die etwas weniger hoheitsvoll präsentierte Ersatzvariante läßt man sie erst gar nicht mehr abstimmen. Die EU-Granden bemühen sich nicht einmal, den Eindruck zu erwecken, auf die Meinung der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Die Substanz des Verfassungsvertrages sei mit Erfolg verteidigt worden, stellte EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering mit Genugtuung fest. Gegen wen verteidigt? Die aus den europäischen Entscheidungsprozessen Verdrängten werden sich darauf wohl ihren Reim zu machen wissen.

Das Diktat von Lissabon ist nicht nur ein demokratiepolitischer Skandal, sondern darüber hinaus auch ein frontaler Angriff auf die Grundfesten der Rechtsstaatlichkeit. Die nationalstaatlichen Verfassungen werden von EU-Hand brachial korrigiert, ohne daß den Bevölkerungen das Recht eingeräumt wird, über die Verfassungsänderungen abzustimmen. Auf Österreich bezogen hielt der Europarechtsexperte Adrian Hollaender in einem Gutachten für die Europäische Vereinigung für Bürgerrechte fest, daß eine Volksabstimmung gemäß der österreichischen Verfassung dringend geboten wäre, da der EU-Vertrag eine »Gesamtänderung der Verfassung« bewirke. So geht ein Verfassungsbruch mit dem nächsten einher. EU-Recht bricht nationales Recht. Das sich daraus ergebende Verfassungsgebot, ein Referendum durchzuführen, wird schlicht nicht zur Kenntnis genommen.

Die Form ergibt sich aus dem Inhalt. Der Reformvertrag macht die Europäische Union keineswegs demokratischer. Er fixiert den neoliberalen Sozial- und Demokratieabbau. Er beinhaltet einen Generalangriff auf das öffentliche Eigentum. Und er enthält die Verpflichtung zur Militarisierung. Das ermöglicht Kampfeinsätze außerhalb des eigenen Verteidigungsbereiches ohne Bindung an ein UNO-Mandat. Ein Rüstungsbeschaffungsagentur genanntes bürokratisches Monster erhält die Befugnis, die »Verteidigungsbereitschaft« der Mitgliedsstaaten laufend zu überprüfen.

Es ist eine feindliche Regierungsgewalt, die von der Europäischen Union über die Völker ihrer Mitgliedsländer ausgeübt wird. Das läßt sich am Inhalt und der Art der Durchsetzung des »europäischen Verfassungswerkes« deutlich erkennen. Doch ist der Vertrag von Lissabon nur der äußere Ausdruck eines Konstituierungsprozesses der nationalen Eliten, der eine »Gesamtänderung« der Sozialstaatlichkeit in Richtung Liberalisierung und die Herstellung einer zur globalen Kriegsführung befähigten Koalition in Europa zum Ziel hat. Der EU-Vertrag resultiert aus dem Wesen der EU. Die Linke wird ihn nur bekämpfen können, wenn sie eine grundsätzliche Opposition gegen das neoliberale Direktorat namens Europäische Union aufbaut.

Aus: junge Welt Nr. 291 vom 15./16. Dezember 2007

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert