Befreiung von Studienbeitrag könnte fallen. KSV fordert Reparatur des Universitätsgesetzes und setzt sich für Notfallplan auf Universitätsebene ein.
An den steirischen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen studieren rund 60.000 Studierende. 60 Prozent der österreichischen Studierenden sind im Schnitt mit 20 Stunden pro Woche berufstätig, wie die Studierenden-Sozialerhebung 2015 gezeigt hat. Für viele Studierende ist die Berufstätigkeit neben dem Studium notwendig, um sich das tägliche Leben und damit auch das Studium finanzieren zu können. Dies bedeutet jedoch in vielen Fällen eine enorme Doppelbelastung. Diesem Umstand trägt das österreichische Universitätsgesetz 2002 Rechnung, indem es für Studierende, die in einem gewissen Ausmaß berufstätig sind, den Erlass bzw. die Rückerstattung des Studienbeitrags vorsieht.
Verfassungsgericht hebt Regelung auf
Das UG 2002 regelt dies in § 92. Einer der Gründe für Erlass oder Rückerstattung des Studienbeitrags wird unter § 92 Abs. 1 Z 4 UG geregelt und bezieht sich auf Studierende, die die Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester überschritten haben und im Vorjahr über einer geringfügigen Beschäftigung berufstätig waren – so etwa Studierende, die teilzeitbeschäftigt sind.
Dieser Paragraph wurde durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Grund dafür ist die Beschwerde einer selbstständigen Studierenden. Repariert die Bundesregierung den Paragraphen nicht, müssten berufstätige Studierende, die unter diese Regelung fallen, ab dem kommenden Wintersemester wieder einen Studienbeitrag entrichten.
KSV: „Weitere Belastung nicht tragbar!“
Der KSV setzt sich für eine rasche Lösungsfindung ein und wird auf Ebene der Bundesvertretung auch anregen, einen Plan B auszuarbeiten, der lokal an den Universitäten greift, sollte die Bundesregierung den besagten Paragraphen einfach auslaufen lassen. In Graz hat man bereits einen dementsprechenden Vorschlag eingebracht, eine Initiative für die BV soll folgen.
„Es ist nicht tragbar, dass Studierende, die bereits unter der Doppelbelastung von Studium und Arbeit leiden, einer weiteren finanziellen Belastung ausgesetzt werden“, erklärt Dario Tabatabai, Mandatar des KSV in der Hochschulvertretung der Karl-Franzens-Universität. „Damit werden ja nicht nur Studierende in gut bezahlten Vollzeitstellen getroffen. Leidtragende sind vor allem jene, die knapp über der Geringfügigkeitsgrenze liegen und sich ihr Leben und Studium dadurch gerade so leisten können.“
In der letzten Sitzung der Hochschulvertretung der KF-Uni hat der KSV deshalb einen Antrag (siehe hier) eingebracht. „Wenn es keine bundesweite Lösung gibt, soll sich die ÖH-Exekutive für eine Ausnahmeregelung für arbeitende Studierende an unserer Uni einsetzen“, so Tabatabai. Dies sei durch einen Rektoratsbeschluss möglich. „Dennoch hoffen wir auf eine Reparatur des Paragraphen. Ein Wegfall würde tausende Studierende schwer treffen!“ In Zusammenarbeit mit dem KSV wird sich die KPÖ auch im steirischen Landtag mit diesem Problem befassen.